Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
AGB
von MUSIK HÖRZ, Heidelbergstr. 28, 72406 Bisingen.

Musikverlag, Musikschule, Fachhandel und Fachwerkstatt für
Musikelektronik und Handzuginstrumente


  • GELTUNGSBEREICH

    Für die Geschäftsbeziehung zwischen Musik Hörz und dem Besteller - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Musik Hörz nicht an, es sei denn, Musik Hörz hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

  • VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT

    Musik Hörz verpflichtet sich nicht, die Bestellung des Bestellers anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website, in Katalogen oder sonstigem Informations- oder Werbematerial sowie bei Gründen, die aus der Beurteilung der Bestellung seitens Musik Hörz resultieren, ist Musik Hörz jederzeit zum Rücktritt berechtigt.

    Singpartituren erfolgen in Abgabe von mindestens 20 Stück. Der Besteller verpflichtet sich, die Bestellung in Chorstärke durchzuführen. Partituren werden ausschließlich in Verbindung mit Singpartituren abgegeben.

    Es gilt das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland.

  • LIEFERUNG UND UMTAUSCH

    Es gelten die Lieferbedingungen des Deutschen Musikalienhandels mit Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung und Vorausabtretung der Ansprüche gegen Dritterwerber.

    Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

    Bei festbezogenen Werken erfolgt eine Rücknahme nur in Ausnahmefällen und nur nach Anfrage. Einzelstimmen (Orchester/Chor) werden nur mit Anti-Kopier-Punkt abgegeben.

    Umtausch oder Rückgabe der Ware sind grundsätzlich ausgeschlossen.

    Gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung über Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht: Gemäß § 3 FernAbsG sowie § 361a BGB (neu) hat der Käufer die Möglichkeit, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen.

    Einschränkungen zum Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht: Gemäß § 3, Abs. 2.1 FernAbsG gilt dies nicht bei Fernabsatzverträgen »zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind [...]« Gemäß § 3, Abs. 2.2 FernAbsG gilt dies ebenfalls nicht bei Fernabsatzverträgen "zur Lieferung [...] von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, [...]"

    Porto für die Rückgabe übernimmt der Käufer.

    Aus diesen Gründen erkennen wir auch eine Rücknahme von per Download oder E-Mail übermittelter Software nicht an!

  • FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG, VERZUG

    Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Musik Hörz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Musik Hörz ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Musik Hörz berechtigt, diesen geltend zu machen. Es erfolgt keine Annahme von Wechseln.

    Der Verlag behält sich das Recht vor, den Versand per Nachnahme durchzuführen .

    Die Preise verstehen sich als gebundene Endverkaufspreise in EUR einschließlich Mehrwertsteuer.

    Der Besteller verpflichtet sich, das gelieferte Notenmaterial nur zu den vom Verlag bekanntgegebenen Endverkaufspreisen weiterzuverkaufen. Mit der Veröffentlichung neuer Preise in Katalogen, Preislisten oder einschlägigen Zeitschriften sind alle früheren Preise ungültig.

  • MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

    Liegt ein von Musik Hörz zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Musik Hörz nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Musik Hörz zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Musik Hörz zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Musik Hörz haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Musik Hörz nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

    Soweit die Haftung von Musik Hörz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

  • Beim Bezug von Capella-Notensoftware gelten die AGB von Capella-Software. Alle Rechtsansprüche sind direkt bei Capella-Software geltend zu machen. Musik-Hörz tritt ausschliesslich als Vermittler zwischen Capella-Software und Kunde auf.

  • ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, auch solche, die sich aus einer Scheckverpflichtung ergeben, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Hechingen. Musik Hörz ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

    Irrtümer, Preisänderungen und Liefermöglichkeiten vorbehalten.

  • Stand: Oktober 2002, Änderung Dez. 2005